Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 30874
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Insolvenzprofil
M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 30874
EUID
DER1202.HRB30874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 7/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
19.12.2024
Beschluss Vergütung
30.12.2024
Beschluss Schlusstermin
30.12.2024
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
02.01.2025
Stellungnahmefrist Ende
27.02.2025
Aufhebung
24.01.2026 , 18:23 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben eines Sicherheitsdienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.01.2026 um 18:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 7/21 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 61 IN 7/21 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, hat die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingereicht. Das Gericht hat der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren zugestimmt und den Beteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 27.02.2025 eingeräumt. Anschließend wurde der Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 11.307,93 EUR bewertet wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 37.016,31 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 8.552,62 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist heute, am 24.01.2026, um 18:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Feron…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Feron, Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Erna-Scheffler-Straße 3,, 51103 Köln
wird heute, am 24.01.2026, um 18:23 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 7/21
Amtsgericht Duisburg, 24.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Fe…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Feron, Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 37.016,31 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 8.552,62 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
61 IN 7/21
Amtsgericht Duisburg, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Fe…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Feron, Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 11.307,93 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.12.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Dabei waren die Kosten für zehn Zustellungen abzusetzen:
Der neu gefasste § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV regelt die Pauschale für die übertragenen Zustellungen.
Es wird hierbei ausdrücklich auf Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz verwiesen.
Darin ist geregelt, dass die Zustellungspauschale nur erhoben werden kann, wenn mehr als 10 Zustellungen anfallen.
Eine Berücksichtigung der Pauschale für die Zustellung kann somit erst ab der 11. Zustellung erfolgen.
Dazu auch ein Auszug aus der Begründung des Regierungsentwurfes (BT - Drucksache 19/24181, S. 212):
Durch die Neuregelung wird ein einheitlicher Satz von derzeit 3,50 Euro festgelegt. Eine weitere Folge der entsprechenden Anwendung von Nummer 9002 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes besteht darin, dass ein Anspruch auf Auslagenersatz erst ab der 11. Zustellung im Verfahren besteht. Die Regelung entspricht den gemeinsamen Vorschlägen der Berufsverbände und wird auch vom Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V. sowie nahezu einhellig von den Ländern befürwortet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 eingesehen werden.
61 IN 7/21
Amtsgericht Duisburg, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Fe…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30874 eingetragenen M.F.C. Sicherheitsdienst UG (haftungsbeschränkt), Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melissa Feron, Albert-Einstein-Straße 24, 47167 Duisburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.02.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 7/21
Amtsgericht Duisburg, 30.12.2024
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