Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 27573
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MGD Services GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Adolf-Str. 1, 44534 Lünen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 27573
EUID
DER2402.HRB27573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 43/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
19.05.2026 , 11:56 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Gebäudereinigung, Industriereinigung, Kehrdienst, infrastrukturelles Facility Management und alle damit zusammenhängenden Leistungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGD Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27573, ist am 19.05.2026 um 11:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Janine Klingenberg. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht jedem Betroffenen der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 43/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27573 eingetragenen MGD Services GmbH, Graf-Adolf-Str. 1, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Janine Klingenberg, Gerhard-Hauptmann…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 43/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 27573 eingetragenen MGD Services GmbH, Graf-Adolf-Str. 1, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Janine Klingenberg, Gerhard-Hauptmann-Str. 2, 59379 Selm
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird heute, am 19.05.2026, um 11:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
257 IN 43/17
Amtsgericht Dortmund, 19.05.2026
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