Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGM GmbH in Magdeburg ist am 01.04.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.02.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Udo Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwalt Udo Müller als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.06.2025 um 09:30 Uhr angesetzt. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmirstedt, (Geschäftsführer),…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmirstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 Abs. 1 S. 2 InsO mit Schriftsatz vom 24.07.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht.
- 340 IN 73/25 (351) - (25.07.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 73/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmi…
340 IN 73/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmirstedt, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 13:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmirstedt, (Geschäftsführer), ist…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der MGM GmbH, Steinkopfinsel 3, 39126 Magdeburg, Dienstleister für das Bearbeiten, Prüfen, Wärmebehandeln von Gussteilen und sonstigen metallischen Werkstoffen. (AG Stendal, HRB 29761), vertr. d.: Frank Schreiber, Julius-Bremer-Straße 6, 39326 Wolmirstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Dienstag, 17.06.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Dienstag, 17.06.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 01.04.2025 - (340 IN 73/25 (351))
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