Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MGS Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rathausstraße 45a - 49, 65203 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 30103
EUID
DEM1906.HRB30103
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 247/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hirner
Kanzlei
Buschlinger, Claus & Partner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 / 1504-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.09.2024
Schlusstermin
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Beratung, Im- und Export und zwar im Baubereich sowie Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig in Wiesbaden, ist ein Verfahrensverlauf mit verschiedenen Etappen dokumentiert. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist auf den 24.09.2024 festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner hat im Rahmen des Verfahrens die Massebestände sowie die Insolvenzforderungen in Höhe von 2.406.17176,08 EUR angezeigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 7.790,60 EUR (vor Abzug der Massekosten und -verbindlichkeiten) besteht. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind gerichtlich festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 27.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteil…
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist…
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.790,60 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.406.176,08 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ang…
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt …
10 IN 247/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGS Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Rathausstr. 45 a - 49, 65203 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 30103), vertr. d.: Josip Lastro, Ederstraße 9, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 9.706,67 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist der von ihm beantragte Zuschlag von 10 % auf die Regelvergütung gem. § 3 InsVV für den obstruktiven Schuldner zu gewähren. Auf die Ausführungen hierzu laut Antrag vom 30.05.2025 wird ausdrücklich verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 11.07.2025
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