Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MHK Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schillerplatz 5, 06198 Salzatal OT Schiepzig
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24497
EUID
DEW1215.HRB24497
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 272/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsanmeldung
09.09.2025
Stichtag für Stellungnahmen Vergütungsantrag
21.11.2025
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfung
21.11.2025
Einstellung des Verfahrens
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fußboden Verlegearbeiten, Fassadenarbeiten, Verputzarbeiten, Holz- und Bautenschutzarbeiten, allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH ist am 17.03.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Halle (Saale) in mehreren Beschlüssen vom September und Juli 2025 verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. So wurde der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 09.09.2025 bestimmt sowie die Anordnung des mündlichen Verfahrens bezüglich des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters aufgehoben, wobei ein neuer Stichtag für Stellungnahmen auf den 21.11.2025 festgelegt wurde. Ebenfalls wurde der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 21.11.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther hat angezeigt, dass keine Masse zur Verteilung vorhanden ist, obwohl anerkannte Forderungen in Höhe von 145.576,26 € vorliegen. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis waren zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren a…
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 17.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
…
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
…
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 24.03.2025 entspricht, wird auf den 21.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschloss…
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 21.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der beteiligten niedergelegt.
Bis zu o.g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), soll di…
59 IN 272/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin MHK Innenausbau GmbH, Schillerplatz 5, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 24497), vertr. d.: 1. Mirko Kölbel, Elisabeth-Zeidler-Straße 10b, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), 2. Sven Straubel, Buschfeld 03, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 145.576,26 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.09.2025
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