Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MI & JA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 16394
EUID
DED3410V.HRB16394
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 324/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bastian Kainz
Adresse
Hafnerhöhe 2, 94234 Viechtach
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
07.07.2025
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitnehmerüberlassung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ferner Erbringung von Arbeiten und Dienstleistungen im Bauwesen, insbesondere Fassadenarbeiten, Dacharbeiten und Baggerarbeiten - jeweils soweit hierfür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Widerspruchsfrist bis zum 07.07.2025 gesetzt. Der Insolvenzverwalter Bastian Kainz hat die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit beantragt, wobei die Entscheidung über den Antrag bereits vorliegt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (Beschluss vom 28.05.2026). Für die Gläubiger stehen festgestellte Forderungen in Höhe von 241.102,00 EUR einer Masse gegenüber, die zur Verteilung von 5.379,16 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§…
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Ver…
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu ent…
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Bastian Kainz, Hafnerhöhe 2, 94234 Viechtach, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
xxx EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.09.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von xxx %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren sehr unvollständige Geschäftsunterlagen xxx Die Geltendmachung der Anfechtungsansprüche ist an sich eine Regelaufgabe des insolvenzverwalters, welches mit der Regelvergütung abgegolten wird, in diesem Verfahren gestaltete sich diese jedoch wegen schwieriger zu klärender Rechtsfragen als sehr komplex und arbeitsintensiv. Dies ist durch die Regelvergütung nicht mehr abgedeckt und ein Zuschlag ist gerechtfertigt. Der beantragte Zuschlag in Höhe von xxx % ist in der Gesamtschau des Verfahrens angemessen, aber auch ausreichend.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterun…
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 324/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 241.102,00 EUR steht ein Betrag vo…
4 IN 324/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MI & JA GmbH, Stadtplatz 11, 93437 Furth im Wald, vertreten durch den Geschäftsführer Kohut Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 16394
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 241.102,00 EUR steht ein Betrag von 5.379,16 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.11.2025
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