Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIA Video GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Albert-Schweitzer-Straße 6, 41747 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 21974
EUID
DER1504.HRB21974
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 77/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
14.08.2025
Eröffnung
29.01.2026 , 10:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.03.2026
Berichtstermin
29.04.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Aufklärungsvideos sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIA Video GmbH ist am 29.01.2026 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 14.08.2025 von einem Gläubiger gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin entspricht dem Stichtag am 29.04.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Verwalters und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Verwalters werden ab dem 08.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 29.01.2026 wurde am 30.01.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der Eintragung der Schuldnerin im Register verfügt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIA Video GmbH ist am 29.01.2026 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 14.08.2025. Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen en…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIA Video GmbH ist am 29.01.2026 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 14.08.2025. Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.03.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2026, an dem auch die Unterlagen zur Einsicht niedergelegt werden. Am 07.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Str. 6, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Romanski, Albert-Schw…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Str. 6, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Romanski, Albert-Schweizer-Straße 6, 41747 Viersen
wird der Beschluss vom 29.01.2026 betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach eingetragen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Mönchengladbach, 30.01.2026
Amtsgericht
32 IN 77/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Viersen unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Straße 6, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Romanski,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 2…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Viersen unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Straße 6, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Romanski,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2026, um 10:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Madrider Straße 25, 41069 Mönchengladbach, Telefon: 0211 / 9367180, Fax: +4921193671899.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 77/25
Mönchengladbach, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Str. 6, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Romanski, Albert-Schw…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 77/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21974 eingetragenen MIA Video GmbH, Albert-Schweizer-Str. 6, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Paul Romanski, Albert-Schweizer-Straße 6, 41747 Viersen
ist am 07.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
32 IN 77/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.07.2026
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