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Insolvenzprofil
MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Barbyer Straße 13, 39218 Schönebeck (Elbe)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23660
EUID
DEW1215.HRB23660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 366/19 (371)
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Uwe Herrlein
Adresse
Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.03.2025
Schlusstermin
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Industriedienstleistungen, insbesondere das Montieren, Demontieren und Warten von Industrieanlagen, der Einbau von Tor-, Tür- und Fensteranlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher ist beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Im schriftlichen Verfahren erfolgen die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 10.06.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 84.808,68 EUR. Für eine Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), hat …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen. Im Übrigen ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 10.06.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 84.808,68 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
- 340 IN 366/19 (371) - ( 10.04.2026 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), sind…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 366/19 (371) - (19.02.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 366/19 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Ge…
340 IN 366/19 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 01.07.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 366/19 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Ge…
340 IN 366/19 (371): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MID (Montage- und Industriedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Barbyer Str. 13, 39218 Schönebeck (Elbe), Montagen, Demontagen, Industriedienstleistungen (AG Stendal, HRB 23660), vertr. d.: Uwe Herrlein, Steigstr. 8, 78359 Orsingen-Nenzingen, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 16.03.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 15.01.2026
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