Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 19148
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Insolvenzprofil
Miesen & Cie. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 19148
EUID
DER3201.HRB19148
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 139/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228/8100056
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2025 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2025
Berichtstermin
04.12.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
09.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miesen & Cie. GmbH ist am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 28.07.2025 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2025 anzumelden. Der ursprünglich für den 13.11.2025 terminierte Berichtstermin wurde aufgrund der Verhinderung der zuständigen Rechtspflegerin auf den 04.12.2025 vertagt. Die Anmeldefrist, der Termin zur Niederlegung der Forderungstabelle am 11.11.2025 sowie der Prüfungsstichtag am 09.01.2026 bleiben bestehen. Am 01.10.2025 ging zudem die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Sttr. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Sttr. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 Rheinbach
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 139/25
Amtsgericht Bonn, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Str. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 Rheinbach
Geschäftszweig: H…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Str. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 Rheinbach
Geschäftszweig: Handel, die Montage und der Service von Hausgeräten und Einbauküchen aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 0228/8100056, Fax: 022881000820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 13.11.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung oder Stilllegung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Genehmigung von bereits vorgenommenen Verwertungshandlungen und Zustimmung zu noch zu erfolgenden Verwertungshandlungen, auch durch Beauftragung eines Verwertungsunternehmens,
- Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, für die Zeiträume nach Einstellung der Geschäftstätigkeit einen Antrag auf Befreiung von der Prüfungspflicht nach bspw. § 71 Abs. 3 GmbHG analog zu stellen.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 09.01.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 139/25
Bonn, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Sttr. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 139/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19148 eingetragenen Miesen & Cie. GmbH, Sankt Augustiner Sttr. 133, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Miesen, Vor dem Dreeser Tor 19, 53359 Rheinbach
wird der auf den 13.11.2025, 10:30 Uhr terminierte Berichtstermin aufgrund Verhinderung der zuständigen Rechtspflegerin vertagt auf
Donnerstag, 04.12.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Die Anmeldefrist, der Termin zur Niederlegung der Tabelle zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle (11.11.2025) sowie der Prüfungsstichtag (09.01.2026) bleiben bestehen.
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Amtsgericht Bonn, 11.11.2025
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