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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerung von Grundstücken, insbesondere des Grundstückes "Gutleutstraße" in Frankfurt/Main ("JV-Grundstück"), von Gebäuden und Anlagen, deren Verwaltung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Geschäfte, insbesondere bezogen auf das für dieses Joint Venture maßgebliche JV-Grundstück.
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 24.02.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mikro Living Frankfurt GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute sind angewiesen, dem Verwalter alle Auskünfte zu erteilen.
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