Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mila Carconcept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Dörntener Str. 20, 38644 Goslar
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205727
EUID
DEP1103.HRB205727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 4/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Neugebauer
Adresse
Thiestraße 1, 38226 Salzgitter
Telefon
05341/86416-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.01.2025 , 10:10 Uhr
Ergänzung vorläufige Maßnahmen
07.02.2025
Eröffnung
23.04.2025 , 18:04 Uhr
Hinweis Restschuldbefreiung
25.04.2025
Masseunzulänglichkeit
30.05.2025
Forderungsanmeldefrist
09.06.2025
Prüfungstermin
02.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung und An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen einschließlich Ausführung von Auf- und Umbaumaßnahmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH ist eröffnet. Am 31.01.2025 hat das Amtsgericht Goslar vorläufige Maßnahmen angeordnet, darunter die vorläufige Verwaltung des Vermögens und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt zunächst bei der Antragstellerin, wobei Begründung, Änderung und Beendigung der Zustimmung des vorläufigen Verwalters bedürfen. Am 07.02.2025 wurde der Beschluss vom 31.01.2025 bezüglich der Arbeitsverhältnisse ergänzt. Am 27.05.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH ist am 23.04.2025 um 18:04 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forder…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH ist am 23.04.2025 um 18:04 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2025 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.07.2025. In einem früheren Schritt war am 31.01.2025 vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Neugebauer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 07.02.2025 wurde der Beschluss zur vorläufigen Verwaltung ergänzt, wobei die Verfügungsbefugnis über Arbeitsverhältnisse bei der Schuldnerin verblieb, jedoch der Zustimmung des Verwalters bedurfte. Am 30.05.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Hinsichtlich der Restschuldbefreiung wird darauf hingewiesen, dass die Schuldnerin diese erlangen kann, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 27.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzm…
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 27.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Goslar, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 31.01.2025, der u. a. die vorläufige Verwaltung des Vermögens de…
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 31.01.2025, der u. a. die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin anordnet, wie folgt ergänzt:
Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Amtsgericht Goslar, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 2…
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 25.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 4/25 : Über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2025 um 18:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefa…
33 IN 4/25 : Über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2025 um 18:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.06.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.06.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.07.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2025 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antra…
33 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mila Carconcept GmbH, Dörntener Straße 20, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205727), vertr. d.: Ladislaus Mikos, In den Schlagackern 42, 38644 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2025 um 10:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 31.01.2025
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