Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 120238
EUID
DER3306.HRB120238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 4/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Telefon
0202 2450722
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2026 , 19:28 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2026 , 20:12 Uhr
Eröffnung
15.05.2026 , 15:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Berichtstermin
12.08.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
12.08.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten gemäß § 59 c Abs. 1 BRAO, namentlich im Wirtschaftsrecht, d.h. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Konzern- und Kartellrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie im gesamten Mergers & Acquisitions-Geschäft (M & A), wobei die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die vorgenannten Rechtsgebiete beschränkt ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 10.02.2026 um 19:28 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (HRB 120238) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot an die Schuldnerin auferlegt worden, während der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 14.02.2026 um 20:12 Uhr ist erneut eine Anordnung nach §§ 21, 22 InsO ergangen, die die Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter bestätigt und die Schuldner der Schuldnerin zur Leistung nur noch an den Verwalter auffordert.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minger. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist am 15.05.2026 um 15:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, zunächst am 10.02.2026 und erneut am 14.02.2026, wobei Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minger. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist am 15.05.2026 um 15:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, zunächst am 10.02.2026 und erneut am 14.02.2026, wobei Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das Verfahren ist mit den Aktenzeichen 70e IN 10/26, 70e IN 44/26, 70e IN 103/25 und 70e IN 20/26 verbunden worden. Dr. Marc d'Avoine ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 12.08.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers
Geschäftszweig: Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten gem. § 59 c Abs. 1 BRAO, namentlich im Wirtschaftsrecht, d.h. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Konzern- und Kartellrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie im gesamten Mergers & Acquisitions-Geschäft (M & A), wobei die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die vorgenannten Rechtsgebiete beschränkt ist
ist am 14.02.2026, um 20:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 4/26
Amtsgericht Köln, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers
Geschäftszweig: Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten gem. § 59 c Abs. 1 BRAO, namentlich im Wirtschaftsrecht, d.h. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Konzern- und Kartellrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie im gesamten Mergers & Acquisitions-Geschäft (M & A), wobei die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die vorgenannten Rechtsgebiete beschränkt ist
ist am 10.02.2026, um 19:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 4/26
Amtsgericht Köln, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers, Alfred-N…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 4/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragenen Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad Adenauer Straße 13, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Mingers, Alfred-Nobel-Str. 27, 50226 Frechen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.05.2026, um 15:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 70e IN 4/26 und 70e IN 10/26, 70e IN 44/26, 70e IN 103/25 und 70e IN 20/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Telefon: 0202 2450722, Fax: 0202 2450777.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung
zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 12.08.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160,
162 InsO), insbesondere die Erteilung der Zustimmung: - zur freihändigen Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Unternehmens oder eines Betriebes im Ganzen, ggf. an besonders Interessierte,
- zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites; hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB; dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 4/26
Amtsgericht Köln, 02.07.2026
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