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Insolvenzprofil
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Gegenstand des Unternehmens ist die Kinderintensivpflege und die Kinderkrankenpflege. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen erwerben, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem in Absatz (1) genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Minimo GmbH einen Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters erlassen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner oder anderen Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich bei dem Amtsgericht Bochum einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
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