Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Gebäudereinigung (innen und außen), die Erbringung von Leistungen, die zur Verwaltung und zum Unterhalt von Gebäuden und Grundstücken erforderlich sind, insbesondere die Planung und Durchführung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die Organisation und der Einsatz von Handwerkern, Pförtnern und anderen Gewerken, die Organisation und der Einsatz von Reinigungsdiensten, einschließlich der Glas- und Gebäudereinigung, der Bauschlussreinigung, der Unterhaltsreinigung, der Industrieanlagenreinigung und der Teppichreinigung; die Erbringung sonstiger nicht handwerksmäßiger Dienstleistungen, wie z.B. Wäschedienst, EDV-, Polster- und Fahrzeugreinigung, Reinigungsdienst bei Straßen- und Volksfesten sowie Musik-, Sport- und sonstigen Großveranstaltungen, Betreuung und Wartung von Anlagen und Maschinen, Durchführung von Havarie- und Winterdiensten, Grünflächenpflege, Brandschädenbeseitigung und Aktenvernichtung; der Betrieb eines Veranstaltungsservice, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (Personalservice) und die Ausführung von Entkernungs- und Abbrucharbeiten innerhalb von Gebäuden sowie die Ausführung von Eisenflechter- und verlegerarbeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIR Gebäudereinigung und Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Schweinfurt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 20.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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