Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MK Projektbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schubertstraße 24, 46240 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15071
EUID
DER2507.HRB15071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 45/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Gesa Mielcke
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Adresse
Horster Str. 23, 46236 Bottrop
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.07.2026
Gläubigerversammlung
20.07.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Estrich, Rohbau und Sanierungsarbeiten sowie alle Geschäfte, die zur Erreichung des Unternehmens notwendig oder erforderlich erscheinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Projektbau GmbH ist anhängig. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 161 IN 45/23 bearbeitet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15071 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde bestimmt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere über die Erhebung einer Klage mit erheblichem Streitwert gegen den ehemaligen Geschäftsführer aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15b Abs. 4 InsO. Die Gläubigerversammlung ist am 20.07.2026 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293, angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Die Bekanntmachung wurde am 28.05.2026 vom Amtsgericht Essen veröffentlicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Projektbau GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im ersten Schritt wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Klageerhebung gegen den ehemaligen Geschäftsführer aus Geschäftsführe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MK Projektbau GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im ersten Schritt wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Klageerhebung gegen den ehemaligen Geschäftsführer aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 15b Abs. 4 InsO, auf den 20.07.2026 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 16.07.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15071 eingetragenen MK Projektbau GmbH, Schubertstr. 24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 B…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15071 eingetragenen MK Projektbau GmbH, Schubertstr. 24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gesa Mielcke, Horster Str. 23, 46236 Bottrop
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Klageerhebung mit erheblichen Streitwert gegen den ehemaligen Geschäftsführer aus Geschäftsführerhaftung gem.§ 15b Abs. 4 InsO,
bestimmt auf
Montag, 20.07.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 45/23
Amtsgericht Essen, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15071 eingetragenen MK Projektbau GmbH, Schubertstr. 24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 B…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15071 eingetragenen MK Projektbau GmbH, Schubertstr. 24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 45/23
Amtsgericht Essen, 06.07.2026
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