Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 729408
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MKW Solar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Nassenackerstraße 9, 76476 Bischweier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 729408
EUID
DEB8535.HRB729408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 13/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.01.2026
Aufhebung
28.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bau und Vertrieb von Photovoltaikanlagen sowie Reinigung von Photovoltaikanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren der MKW Solar GmbH ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt worden. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 09.01.2026 ist am 28.04.2026 wieder aufgehoben worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MKW Solar GmbH, Nassenackerstraße 9, 76476 Bischweier, vertreten durch die Geschäftsführerin Huanita Eveline Wiedemann, geb. Miess
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729408
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über d…
11 IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MKW Solar GmbH, Nassenackerstraße 9, 76476 Bischweier, vertreten durch die Geschäftsführerin Huanita Eveline Wiedemann, geb. Miess
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729408
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MKW Solar GmbH, Nassenackerstraße 9, 76476 Bischweier, vertreten durch die Geschäftsführerin Huanita Eveline Wiedemann, geb. Miess
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729408
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über d…
11 IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MKW Solar GmbH, Nassenackerstraße 9, 76476 Bischweier, vertreten durch die Geschäftsführerin Huanita Eveline Wiedemann, geb. Miess
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729408
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 09.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 28.04.2026
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