Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Steinheilstraße 12, 80333 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 247681
EUID
DED2601V.HRB247681
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Adresse
Unterer Anger 3, 80331 München
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsfestsetzung
15.06.2026
Bekanntmachung Forderungsliste und Verteilung
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Halten von Beteiligungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens ferner Durchführung und/oder Vorbereitung von Bauvorhaben i.S.v. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Bauträger, Baubetreuer).
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Er begehrt dabei einen Zuschlag in Höhe von 50% aufgrund des bei der Verwertung der Insolvenzmasse entstandenen Mehraufwands. Der Antrag liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München aus. Den Verfahrensbeteiligten wird eine Frist zur Stellungnahme von drei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Delev Kostadin vertreten. Im Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei ein Zuschlag vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Delev Kostadin vertreten. Im Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei ein Zuschlag von 50 % aufgrund eines erheblichen Mehraufwands bei der Verwertung der Masse und der Anspruchsverfolgung gewährt wurde. Die festgesetzten Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 InsO. Gegen die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in Höhe von 784.861,91 EUR festgestellt. Für diese Forderungen steht ein Betrag von 611.773,49 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2674/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetz…
1501 IN 2674/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeit im Verfahren beantragt. Dabei begehrt er einen Zuschlag in Höhe von 50% aufgrund des ihm bei der Verwertung der Insolvenzmasse entstandenen Mehraufwands.
Der Antrag liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München aus.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2674/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden A…
1501 IN 2674/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 654.185,96 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 54.138,14 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit die Festsetzung eines Zuschlages in einer Gesamthöhe von 50 % auf die Regelvergütung beantragt.
Die Gewährung der beantragten Zuschläge ist gemäß § 3 InsVV begründet und angemessen. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens war in außergewöhnlichem Maße von komplexen, zeitraubenden, verfahrensprägenden und mit erheblichen rechtlichen sowie tatsächlichen Risiken behafteten Maßnahmen zur Anspruchsverfolgung und Asset-Realisierung geprägt. Es liegt eine nachvollziehbare und erhebliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter vor, die über das Maß eines gewöhnlichen Insolvenzverfahrens hinausgeht und durch die gesetzliche Regelvergütung keinesfalls adäquat abgegolten wird.
Die wesentliche Mehrbelastung des Verwalters resultiert aus zwei zentralen, überdurchschnittlich aufwendigen Aufgabenkomplexen, die nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden:
1. Anspruchsverfolgung und -realisierung Misimovic
Die Verfolgung und Durchsetzung des Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen Herrn Zvjezdan Misimovic bildete einen Hauptschwerpunkt der Verwaltertätigkeit und war durch extrem erschwerende Besonderheiten gekennzeichnet:
Mangels liquider Massemittel musste nach erfolglosen außergerichtlichen Inanspruchnahmen und Ermittlungen (SCHUFA, Immobilien) ein Prozessfinanzierungsvertrag mit der LEGIAL AG verhandelt und geschlossen werden, um den Anspruch überhaupt gerichtlich verfolgen zu können.
Nach Titulierung über eine externe Prozesskanzlei wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Abnahme der Vermögensauskunft) ohne externe Dienstleister direkt und eigenständig durch den Verwalter bzw. seine Kanzlei durchgeführt.
Neben der Vereinbarung einer 14-monatigen Ratenzahlung (Vereinnahmung von 100.000 EUR in Raten) verhandelte der Verwalter eine Sicherungsgrundschuld. Dies erforderte aufgrund rechtlicher Komplikationen (fehlender Vertretungszusatz, Abstimmung mit dem Grundbuchamt, vorrangige Zwangssicherungshypotheken) einen Sonderaufwand.
Bei drohender Vereitelung der Vollstreckung durch Wohnsitzverlegung ins Ausland und geplanter Kaufpreiszahlung aus einer Immobilienveräußerung auf ein serbisches Bankkonto entwickelte der Verwalter unter hohem Zeitdruck eine Notarlösung (Vereinbarung eines Notarnachtrags mit Kaufpreiszahlung auf ein anwaltliches Anderkonto über 600.000 EUR), wodurch die verbleibende Restforderung vollständig für die Masse gesichert und vereinnahmt werden konnte.
2. Prüfung und Realisierung sonstiger Ansprüche
Auch die weiteren Prüfungs- und Durchsetzungsmaßnahmen erforderten einen erheblichen zeitlichen und fachlichen Mehraufwand
Aufklärung unzulässiger Hin- und Herzahlungen bezüglich der Stammeinlage der M10 Holding GmbH (25.500 EUR), Verhandlung einer Prozessvorfinanzierung mit dem Hauptgläubiger Marko Marin sowie die anschließende eigenständige Vollstreckung der festgesetzten Prozesskosten ohne Einschaltung externer Anwälte.
Aufklärung unklarer Barabhebungen (20.000 EUR) inklusive Vergleichsabschluss nach Abwägung der Prozessrisiken sowie vertiefte, systematische Anfechtungsprüfungen (§ 134 InsO) bezüglich diverser Kontobewegungen (u. a. 30.000 EUR Überweisung und Verbleib von Anwaltsvergütungen i. H. v. ca. 65.000 EUR).
Sowohl im Hinblick auf den Komplex Misimovic als auch bei der Prüfung sonstiger Ansprüche wurden erhebliche Sonderleistungen erbracht, die von der Erschließung alternativer Finanzierungsinstrumente über komplexe Besicherungs- und Notarverhandlungen bis hin zur eigenständigen Durchführung intensiver Vollstreckungsschritte reichen.
Unter Anrechnung der zeitweisen Unterstützung durch externe Prozesskanzleien ergibt sich in der Gesamtschau eine außergewöhnlich hohe, differenziert nachgewiesene Mehrbelastung. Der hiermit geltend gemachte Gesamtzuschlag von 50 % ist daher gerechtfertigt, sachgerecht durch einen verständigen Dritten nachvollziehbar.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 2674/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in H…
1501 IN 2674/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 784.861,91 EUR steht ein Betrag von 611.773,49 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026
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