Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MMM Family Business GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dödterstraße 10, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 13379
EUID
DER2602.HRB13379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 56/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
22.05.2025
Eröffnung
25.09.2025 , 14:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
07.11.2025
Berichtstermin
21.11.2025
Prüfungsterin nachträglicher Forderungen
04.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Objekten und Tanzbetrieben, die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, der Handel mit gastronomischem Inventar und Veranstaltungsmaterialien, die Schulung und Vermietung von Personal und die Beratung in den zuvor genannten Bereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMM Family Business GmbH ist am 25.09.2025 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 22.05.2025 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorsten Klepper ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.11.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zur Hinterlegungsstelle sowie zum Fortgang des Verfahrens einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 07.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMM Family Business GmbH ist am 25.09.2025 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 22.05.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorsten Klepper ernannt worden. Die Frist zur Anm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MMM Family Business GmbH ist am 25.09.2025 um 14:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 22.05.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorsten Klepper ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 31.10.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.11.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 07.11.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein späterer Textteil vom 07.07.2026 bezieht sich auf die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO, wobei der Prüfungsstichtag für diese spezielle Prüfung der 04.08.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 56/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13379 eingetragenen MMM Family Business GmbH, Dödterstr. 10, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Lukas Kuhlmann, Bielefelderstraße 10, 32051 Herford
wird wegen Zahlun…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 56/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13379 eingetragenen MMM Family Business GmbH, Dödterstr. 10, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Lukas Kuhlmann, Bielefelderstraße 10, 32051 Herford
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.09.2025, um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Grünstr. 16, 58095 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 56/25
Amtsgericht Hagen, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 56/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13379 eingetragenen MMM Family Business GmbH, Dödterstr. 10, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Lukas Kuhlmann, Bielefelderstraße 10, 32051…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 56/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13379 eingetragenen MMM Family Business GmbH, Dödterstr. 10, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Lukas Kuhlmann, Bielefelderstraße 10, 32051 Herford
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
106 IN 56/25
Amtsgericht Hagen, 07.07.2026
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