Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim, ist am 12.12.2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Jess bestellt. Am 22.12.2025 um 12:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 16.03.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 30.03.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1151/25 M-16-9 Am 22.12.2025 um 12:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814),
vertreten durch:
Ismail Doran, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt …
810 IN 1151/25 M-16-9 Am 22.12.2025 um 12:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814),
vertreten durch:
Ismail Doran, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 16.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 30.03.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzverfahren MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814),
vertreten durch:
Ismail Doran, (Geschäftsführer), wurde am 22.12.2025 um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzverfahren MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814),
vertreten durch:
Ismail Doran, (Geschäftsführer), wurde am 22.12.2025 um 12:31 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814), vertr. d.: Ismail Doran (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden…
810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814), vertr. d.: Ismail Doran (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2025
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