Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Stockweg 16, 26683 Strücklingen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 111542
EUID
DEP3101.HRA111542
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 121/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker
Adresse
Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe
Telefon
0 44 91 / 92 95-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
27.02.2026
Schlusstermin
06.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleibt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.02.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verteilungsverzeichnis zur geplanten Schlussverteilung ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beläuft sich auf 7.226,56 € abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten sowie zuzüglich einer Vorsteuererstattung. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 54.057,65 €. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 06.03.2026 angesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde bereits erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzte…
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
06.03.2026.
Der Termin dient der
a) Erör…
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
06.03.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligt…
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe, Tel.: 0 44 91 / 92 95-0, Fax: 0 44 91 / 92 95-44, E-Mail: kanzlei@genog.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der für die Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beläuft sich auf 7.226,56 € abzüglich der noch zu berücksichtigenden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der Sachverständigen-, der Gerichts- und Veröffentlichungskosten zuzüglich einer Vorsteuererstattung in Höhe von 759,29 €.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 54.057,65 €.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem beson…
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 22.12.2025
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