Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modell Senden e.V.Verein für ökonomische Initiativen in der Sozialarbeit
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld VR 6447
EUID
DER2707.VR6447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 20/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nicola Oltmanns
Adresse
Marktplatz 2-4, 48712 Gescher
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
17.06.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Modell Senden e.V. ist anhängig. Im Verfahren sind zwei Wechsel der Insolvenzverwalter erfolgt. Zuerst war Herr Rechtsanwalt Holger Zbick als Verwalter bestellt, dieser ist jedoch aus wichtigem Grund entlassen worden. An seiner Stelle wurde Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubigerversammlung hat stattgefunden oder ist für den 17.06.2026 angesetzt, um über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin zu beschließen, insbesondere die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs über 10.000,00 € oder zur Beendigung des Rechtsstreites vor dem Landgericht Münster mangels Erfolgsaussichten. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Beschlussfassung über besondere Rechtshandlungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 20/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 6447 eingetragenen Verein Modell Senden e.V.Verein für ökonomische Initiativen in der Sozialarbeit, Industriestraße 7, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch den Vorstan…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 20/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 6447 eingetragenen Verein Modell Senden e.V.Verein für ökonomische Initiativen in der Sozialarbeit, Industriestraße 7, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Walter Wiemeler, Münsterstraße 57, 48308 Senden und Herrn Freimut Klaes, Am Mühlenbach 66, 48308 Senden
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines gerichtlich vorgeschlagenden Vergleichs über 10.000,00 € oder zur Beendigung des Rechtsstreites vor dem Landgericht Münster ( 4 O 1292/21) mangels Erfolgsaussichten, sofern der Vergleich von Beklagtenseite nicht angenommen wird , bestimmt auf
Mittwoch, 17.06.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 20/18
Amtsgericht Münster, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 20/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 6447 eingetragenen Verein Modell Senden e.V.Verein für ökonomische Initiativen in der Sozialarbeit, Industriestraße 7, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch den Vorstan…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 20/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter VR 6447 eingetragenen Verein Modell Senden e.V.Verein für ökonomische Initiativen in der Sozialarbeit, Industriestraße 7, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Freimut Klaes, Am Mühlenbach 66, 48308 Senden und Herrn Walter Wiemeler, Münsterstraße 57, 48308 Senden
ist Herr Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher aus wichtigem Grund als Verwalter entlassen worden, § 59 InsO.
An seiner Stelle ist Frau Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher, zur neuen Verwalterin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter/Treuhänders bzw. Treuhänders in der Restschuldbefreiungsphase steht dem Insolvenzverwalter/Treuhänder bzw. Treuhänder in der Restschuldbefreiungsphase das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, 292 Abs. 3 S. 2. InsO, § 313 Abs. 1 S. 3 InsO a.F., § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Soweit mit dem Beschluss auch gleichzeitig eine Neubestellung erfolgt, ist gegen diesen Beschluss der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
78 IN 20/18
Amtsgericht Münster, 14.10.2025
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