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Insolvenzprofil
Modellbahn-Shop-Euskirchen UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 22889
EUID
DER3201.HRB22889
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 1/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann
Adresse
Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
01.03.2023
Vergütungsantrag
29.11.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
21.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modellbahn-Shop-Euskirchen UG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, übt sein Amt seit dem 01.03.2023 aus. Das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 21.05.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Masse beträgt nach der Schlussrechnung des Verwalters 8.352,35 EUR. Der Pauschbetrag für Auslagen war antragsgemäß festzusetzen. Neben dem Pauschbetrag wurden die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen berücksichtigt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 1/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22889 eingetragenen Modellbahn-Shop-Euskirchen UG, An der Vogelrute 39, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Riebartsch, An der Vogel…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 1/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22889 eingetragenen Modellbahn-Shop-Euskirchen UG, An der Vogelrute 39, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Riebartsch, An der Vogelrute 39, 53879 Euskirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klein & Hauser GbR, Hauptstr. 20a, 53604 Bad Honnef
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxxEUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxxEUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxxEUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.03.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 8.352,35 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
98 IN 1/23
Amtsgericht Bonn, 21.05.2025
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