Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MOE.CON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29708
EUID
DEM1906.HRB29708
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 115/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Conzelmann
Kanzlei
Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 1504-0
E-Mail
Termine & Fristen
Veröffentlichung (gegenstandslos)
29.04.2024
Korrektur der Veröffentlichung
13.05.2024
Festsetzung Vergütung/Auslagen
27.03.2025
Ankündigung Schlussverteilung
10.04.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
17.06.2025
Einstellung des Verfahrens
25.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH in Wiesbaden wurde zunächst am 29.04.2024 veröffentlicht, diese Veröffentlichung jedoch am 13.05.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit als gegenstandslos erklärt. Am 27.03.2025 wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 17.06.2025 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden konnten. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Conzelmann wurden ebenfalls am 27.03.2025 festgesetzt. Am 10.04.2025 wurde die Durchführung der Schlussverteilung angekündigt; dabei betrug der verfügbare Massebestand 414,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 140.514,95 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist am 25.06.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), ist die Veröffentlichung vom 29.04.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit als gegenstandslos zu betrachten. Es wurde hier versehentli…
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), ist die Veröffentlichung vom 29.04.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit als gegenstandslos zu betrachten. Es wurde hier versehentlich unter einem falschen Aktenzeichen die Veröffentlichung vorgenommen, die nichts mit der hiesigen Schuldnerin zu tun hat.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt wor…
10 IN 115/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen sc…
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.793,20 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsver…
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Conzelmann, Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 1504-0, Fax: 0611 1504-52, E-Mail: conzelmann@bcp-wiesbaden.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses gem. § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 500,00 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 2 InsVV eine Mindestvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsicht…
10 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOE.CON GmbH, Wilhelmstraße 28, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 29708), vertr. d.: Karl Heinz F. Möller, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Conzelmann, Buschlinger, Claus & Partner Rechtsanw. PartGmbB, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 1504-0, Fax: 0611 1504-52, E-Mail: conzelmann@bcp-wiesbaden.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 414,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 140.514,95 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.04.2025
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