Der Handel mit Waren verschiedener Art insbesondere mit Nahrungs- und Genussmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH ist am 24.01.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Jochen Bauer wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 22.03.2024. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 24.04.2024, später wurde ein besonderer Prüfungstermin auf den 01.07.2025 bestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen; der ursprüngliche Schlusstermin war der 02.12.2025, dieser wurde aufgrund fehlender Veröffentlichung auf den 22.12.2025 neu bestimmt. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.382,04 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 276.422,21 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: Über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 24.01.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.…
1 IN 88/23: Über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 24.01.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jochen Bauer, Reiterstraße 2, 76829 Landau i. d. Pf., Tel.: 06341/82025, Fax: 06341/ 82027, E-Mail: law@inso-bauer.de, Internet: www.inso-bauer.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Abla…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlus…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
02.12.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolven…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Bauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der geltend gemachte Zuschlag von % wird als angemessen erachtet und wurde berücksichtigt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird neuer Schlusstermin bestimmt auf 22.12.…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird neuer Schlusstermin bestimmt auf 22.12.2025.
Der Schlusstermin musste aufgrund fehlender Veröffentlichung gemäß § 188 InsO neu bestimmt werden.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Ver…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen Bauer, Reiterstraße 2, 76829 Landau i. d. Pf., Tel.: 06341/82025, Fax: 06341/ 82027, E-Mail: law@inso-bauer.de, Internet: www.inso-bauer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.382,04 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 276.422,21 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Abla…
1 IN 88/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moema Coffee Universe GmbH, Am Alten Galgen 4, 67157 Wachenheim an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67317), vertr. d.: Isa Christian Özcan, Kurhessenstr. 149, 60431 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 09.09.2024
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