Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 56890
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Insolvenzprofil
MOGA Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 56890
EUID
DER1101.HRB56890
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 46/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
19.08.2024
Vergütungsfestsetzung
02.09.2024
Aufhebung
24.04.2026 , 13:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Einkauf und Verkauf von buchbinderischen Weiterverarbeitungsaufträgen jeglicher Art; der Einkauf und Verkauf von Druck- und Verarbeitungsmaschinen; Papiervermittlungsgeschäfte; Logistiklösungen; Distribution.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOGA Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890, wird behandelt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte DHPG - WP - StB Obermüller, Rohde & Partner mbB als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Am 01.07.2024 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 203.410,79 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 444,41 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht aus. Am 24.04.2026 um 13:45 Uhr ist das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOGA Solutions GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 46/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag vorgelegt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Du…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOGA Solutions GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 46/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag vorgelegt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 19.08.2024 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 203.410,79 EUR. Für die Verteilung steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 444,41 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist heute, am 24.04.2026, um 13:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer,
Verfahrensbevollmächtigt…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DHPG - WP - StB Obermüller, Rohde & Partner mbB, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
wird heute, am 24.04.2026, um 13:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
503 IN 46/19
Amtsgericht Düsseldorf, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
wird der Schlussvertei…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.08.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Schlussrechnung des Verwalters und Vergütungsantrag
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 46/19
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
hat das Gericht der Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 203.410,79 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 444,41 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 46/19
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 46/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56890 eingetragenen MOGA Solutions GmbH, Im Kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 46/19
Amtsgericht Düsseldorf, 02.09.2024
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