Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MOGG products services GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Steinbeisstraße 1, 72510 Stetten am kalten Markt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 710816
EUID
DEB8537.HRA710816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 67/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Kästle
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.02.2024
Widerspruchsfrist
27.03.2024
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Widerspruchsfrist
17.07.2024
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
11.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOGG products services GmbH & Co. KG ist der Rechtsanwalt Alexander Kästle als Insolvenzverwalter bestellt. Im bisherigen Verfahrensverlauf wurden die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters behandelt. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 268 % aufgrund der außerordentlich langen Betriebsfortführung festgesetzt. Aktuell ist die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 11.10.2025 einzureichen. Der Massebestand steht derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.174.955,53 € gegenüber. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geb…
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geboren am 18.01.1981, Kapfstraße 28, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 710816
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 13.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 129 - 141 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geb…
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geboren am 18.01.1981, Kapfstraße 28, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 710816
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 21.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 142 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geb…
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geboren am 18.01.1981, Kapfstraße 28, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 710816
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.671.633,37 EUR auszugehen.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von 4.155,16 EUR.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 288 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 01.04.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Das Insolvenzgericht hat in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder den Gesamtabschlag festzulegen (BGH, Beschl. v. 11. 05. 2006 - IX ZB 294/04; BGH, Beschl. v. 01. 02. 2007 - IX ZB 277/05). Die Bestimmung einzelner Zu- und Abschläge ist nicht erforderlich. Eine Bindung an Faustregel-Tabellen besteht nicht ( BGH, Beschl. v. 01. 03. 2007 - IX ZB 277/05).
Hierbei flossen folgende Überlegungen mit ein:
Der Insolvenzverwalter beantragt für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von zwei Jahren und acht Monaten einen Zuschlag von 200 % und nach Durchführung der erforderlichen Vergleichsrechnung 193 %. Unstreitig handelt sich um eine außerordentlich lange Betriebsfortführung die einen hohen Zuschlag rechtfertigt.
Dieser Zuschlag wird u.a auch damit begründet, dass die vorhandene Kalkulation weitestgehend nicht kostendeckend war und mit den Kunden Preisverhandlungen zu führen waren ( Bl. 6 des Antrags) Dieser Tatbestand führte u.a. bereits im vorläufigen Verfahren zu einer Erhöhung von 25 %. Um den für den Insolvenzverwalter konkret entstandenen Mehraufwand beurteilen zu können, sind auch die auf Dritte delegierte Aufgaben zu berücksichtigen. Vorliegend hat der Verwalter ausweislich des vom Gericht beauftragten Gutachtens zur Rechnungslegung für betriebswirtschaftliche Beratung Ausgaben in Höhe von 171.727,96 € getätigt. Daneben war der Geschäftsführer weiterhin im Unternehmen tätig.
Des Weiteren gehört die Verwertung zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters ( BGH Beschluss vom 11.11.2024 - IX ZB 48/04, ZIP 2005,36 ) Verlagert der Verwalter diese Regelaufgabe auf einen Verwerter kann dies zu einem Abzug bei der Vergütung führen. Dies war vorliegend der Fall.
Unter sorgfältiger Abwägung der Erhöhungsfaktoren ist nach Ansicht des Gerichts ein Zuschlag von 268 % ausreichend und angemessen und wird dem vorliegenden Fall gerecht.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geb…
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geboren am 18.01.1981, Kapfstraße 28, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 710816
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.11.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Hechingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.174.955,53 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 2.040.892,07 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geb…
10 IN 67/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MOGG products services GmbH & Co. KG, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, vertreten durch die Komplementärin MOGG Verwaltungs GmbH, Steinbeisstraße 1-3, 72510 Stetten am kalten Markt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Haag, geboren am 18.01.1981, Kapfstraße 28, 72336 Balingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 710816
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Alexander Kästle, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.174.955,53 EUR steht ein Betrag von 2.040.892,07 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 15.09.2025
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