Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mone's Textilhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 16650
EUID
DER1102.HRB16650
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 271/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2025 , 10:57 Uhr
Eröffnung
10.04.2025 , 14:32 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
25.04.2025
Forderungsanmeldefrist
29.05.2025
Einsichtnahme Unterlagen
05.06.2025
Prüfungstermin
19.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und Verkauf von Textilien aller Art, insbesondere mit Damenbekleidung, Jeanshosen, T-Shirts, Hemden und Jacken sowie Modeaccessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 10.04.2025 um 14:32 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mone's Textilhandels GmbH, Neuss, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein schriftlicher Widerspruch gegen nicht bestrittene Forderungen muss spätestens am Stichtag des Berichts- und Prüfungstermins, dem 19.06.2025, bei Gericht eingehen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 05.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mone's Textilhandels GmbH ist am 10.04.2025 um 14:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.05.2025. Der Stichtag für den B…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mone's Textilhandels GmbH ist am 10.04.2025 um 14:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.06.2025. Unterlagen sind ab dem 05.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf einsehbar. Am 25.04.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
505 IN 271/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
505 IN 271/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2025, um 14:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Düsseldorf, 10.04.2025
Amtsgericht
Hoppach
Richter am Amtsgericht
505 IN 271/24
Düsseldorf, 10.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh,
ist am 25.04.2025 b…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh,
ist am 25.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 271/24
Amtsgericht Düsseldorf, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh,
ist am 16…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 271/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16650 eingetragenen Mone's Textilhandels GmbH, Breslauer Straße 2-4, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Balbir Singh,
ist am 16.01.2025, um 10:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 271/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.01.2025
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