Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Monkey Business GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51767
EUID
DEM1114.HRB51767
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 497/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monkey Business GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 497/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767), vertr. d.: Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 S…
8 IN 497/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767), vertr. d.: Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 497/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173…
8 IN 497/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
wird der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Steffen Schneider, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.07.2026.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2026
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