Montagen von konventionellen Stahlhallen, Systemhallen aus Stahl, Kraftwerks- und Chemieanlagen, konventionellen und technologischen Stahlbau, Dach- und Wandsystemen aus Stahlblech mit und ohne Isolierung und Industriemontagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montagebetrieb Baumeier GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zum Schlusstermin gem. § 197 InsO wurde für den 31.08.2026 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die Schlussrechnung erörtert, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und über nicht verwertbare Gegenstände entschieden werden. Der Vornahme der Schlussverteilung nach § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Aktuell sind Forderungen in Höhe von 43.525,51 € berücksichtigt, denen ein Massebestand von ca. 28.351,09 € vor Verfahrenskosten gegenübersteht. Die Forderungen nach § 39 InsO wurden bereits mit 100% Abschlagszahlung berichtigt. Eine Abschlagszahlung in Höhe von 100% auf die festgestellten Forderungen ist erfolgt. Das Schlussverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurde…
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 23.08.2023 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forder…
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf
Montag, 31.08.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 1, EG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 43525,51 € zu berücksichtigen, denen nach 100% Abschlagszahlung ein Massebestand von ca. 28351,09 € vor Berücksichtigung der Verfahrenskosten gegenübersteht.
Zudem wurden die Forderungen der § 39 InsO nach Anmeldung und Termin zu 100% Abschlagszahlung beglichen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Verteilung nach § 188
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4…
701 IN 902/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Montagebetrieb Baumeier GmbH, Sandweg 34, 17348 Woldegk, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Baumeier
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5474
- Schuldnerin -
Verteilung nach § 188
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 43.525,51 € erfolgte eine Abschlagszahlung in Höhe von 100% zudem sind die Forderungen des § 39 InsO geprüft und mit einer Abschlagszahlung von 100% berichtigt. Aktuell steht ein Betrag von 28.351,09 € vor Berichtigung der Verfahrenskosten zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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