Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 08.09.2025 festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, hat im Rahmen des Verfahrens die Vergütung und Auslagen sowie die Schlussverteilung behandelt. Der verfügbare Massebestand beträgt 34.076,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 88.900,65 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, wobei der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, der 31.03.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenstr. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), sind Vergütung…
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenstr. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d. Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 34.031,25 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlo…
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 31.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), sind die Vergüt…
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 37.476,52 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), soll die Schlus…
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88696-10, Fax: 06172/88696-50, E-Mail: office@ra-lessing.de, Internet: office@ra-lessing.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 34.076,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 88.900,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), wurde beschloss…
61 IN 132/22 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Vood GmbH, Waldstr. 63, 61250 Usingen (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15898), vertr. d.: 1. Lisa Walther, Blumenst. 9, 07546 Gera, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jasmin Ellger, Waldstr. 63, 61250 Usingen, (Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 25.07.2025
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