Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Moviil Healthcare GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 144324
EUID
DEK1101.HRB144324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 101/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Einstellung
25.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moviil Healthcare GmbH ist mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, übt sein Amt seit dem 12.07.2022 aus. Im Verfahren wurden Forderungen in Höhe von 22.009,88 EUR zur Insolvenztabelle festgestellt, während der Massebestand 1.039,38 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen FLAGCAP Beteiligungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Baron von le Fort, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene AC& Consulting GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Arlett Chlupka und die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MAASS Consulting GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Maass
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
67g IN 101/22
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, c/o Philips GmbH DACH Market, Health Innovation Port, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesell…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, c/o Philips GmbH DACH Market, Health Innovation Port, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen FLAGCAP Beteiligungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Baron von le Fort, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene AC& Consulting GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Arlett Chlupka und , die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MAASS Consulting GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Maass,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 12.07.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von Gläubigern EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.10.2025 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
67g IN 101/22
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, c/o Philips GmbH DACH Market, Health Innovation Port, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesell…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 101/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144324 eingetragenen Moviil Healthcare GmbH, c/o Philips GmbH DACH Market, Health Innovation Port, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen FLAGCAP Beteiligungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Baron von le Fort, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene AC& Consulting GmbH, , diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Arlett Chlupka und die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene MAASS Consulting GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Maass
betragen die gemäß §38 InsO zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis 22.009,88 EUR. Der Massebestand beträgt 1.039,38 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie gegebenenfalls weiter entstehende Masseverbindlichkeiten.
67g IN 101/22
Amtsgericht Hamburg, 24.10.2025
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