Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mowik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Pfefferbeach 23, 39387 Oschersleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23705
EUID
DEW1215.HRB23705
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 565/19 (351)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Robert Klöhn
Adresse
Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
17.10.2024
Schlusstermin
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Großhandel, die Herstellung und der Vertrieb von Motorradteilen sowie der Betrieb einer Software-Agentur und IT- Entwicklungsgesellschaft. Die Gesellschaft errichtet, wartet, betreibt und pflegt hierbei insbesondere Internetpräsenzen und -plattformen, Shops und jegliche Formen der Internetkommunikation. Ferner vertreibt die Gesellschaft die für die Ausführung des Gesellschaftsgegenstands bestimmten Handelsgüter und -waren. Weiter ist Gegenstand der Gesellschaft der Groß- und Einzelhandel von Sportartikeln und Textilien, insbesondere im Online- und E-Commerce-Handel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet und ein besonderer Prüftermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 17.10.2024 endete. Später wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Im weiteren Verlauf wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, wobei das schriftliche Verfahren fortbesteht. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.04.2025 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 902.295,78 EUR, für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 1.031,33 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen; die Widerspruchsfrist endete am 17.10.2024. Später wurden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Im weitere…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen; die Widerspruchsfrist endete am 17.10.2024. Später wurden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, wobei das schriftliche Verfahren für die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet wurde. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 25.04.2025 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 902.295,78 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 1.031,33 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 565/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Kleiner Stadtmarsch 9, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten …
340 IN 565/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Kleiner Stadtmarsch 9, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 17.10.2024. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 565/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Kleiner Stadtmarsch 9, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheid…
340 IN 565/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Kleiner Stadtmarsch 9, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a)…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 25.04.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 902.295,78 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 1.031,33 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 565/19 (351) - (26.02.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 565/19 (351) - (05.09.2024)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der volls…
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mowik GmbH, Am Pfefferbach 23, 39387 Oschersleben (Bode) (AG Stendal, HRB 23705), vertr. d.: Robert Klöhn, Matísa iela 61A-17, LV-1009 RIGA, LETTLAND, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
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