Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MPS-MONTANA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22265
EUID
DEW1215.HRB22265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 10/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/2138600
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.02.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2024
Berichtstermin
14.05.2024 , 14:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Weiterbildungs-, Ausbildungs- und Eingliederungsmaßnahmen von Arbeitnehmern aus dem Gebiet der Ländern der EU. Die Erbringung von Beratungsleistungen für Montage- und Zeitarbeitsfirmen, die Übernahme der Beratung in Vorbereitung von Zertifizierungen im Rahmen des Qualitätsmanagements, die betriebswirtschaftliche Beratung und Beratungen im Rahmen von Firmenakquisitionen, die Erbringung von Montageleistungen im Rahmen von Werkverträgen und die Arbeitnehmerüberlassung, Ingenieurdienstleistungen auf dem Gebiet des Maschinenbaus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der MPS-MONTANA GmbH ist am 21.02.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Constance Rothamel zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.04.2024 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.04.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 14.05.2024 angesetzt. Am 16.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 10/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), ist am 21.02.2024 um 13.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Ve…
Az.: 2 IN 10/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), ist am 21.02.2024 um 13.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2138600, Fax: 0345/21386099, E-Mail: halle@feigl.biz bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 10/24: Über das Vermögen der MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Constance Rothamel, Hansering 5, 06108 Ha…
2 IN 10/24: Über das Vermögen der MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Constance Rothamel, Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2138600, Fax: 0345/21386099, E-Mail: halle@feigl.biz.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 14.05.2024, 14:20 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 10/24 In dem Insolvenzverfahren MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Rothamel gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen die I…
2 IN 10/24 In dem Insolvenzverfahren MPS-MONTANA GmbH, Lohmannstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22265), vertr. d.: Markéta Hankeova, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Constance Rothamel gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen die Insolvenzverwalterin auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei der Insolvenzverwalterin geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.07.2024
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