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Insolvenzprofil
M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 139496
EUID
DEK1101.HRB139496
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 383/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Marek Andrzej Szrul
Adresse
Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.08.2025
Fristende Kostenvorschuss
01.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Abbrucharbeiten, Entkernungs- und Brennarbeiten nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt) ist die Masse unzulänglich, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken; falls bis zum 01.11.2025 kein Kostenvorschuss in Höhe von 2.200,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg eingezahlt wird, ist die Einstellung des Verfahrens gemäß § 207 InsO vorgesehen. Zuvor fand eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen statt, wobei der Prüfungsstichtag der 21.08.2025 war. Im Rahmen der geplanten Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 173.795,34 EUR zur Verteilung gestellt, wobei ein Betrag von 651,70 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej Szr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej Szrul
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg,
Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
67c IN 383/19
Amtsgericht Hamburg, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej Szrul
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 408 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 383/19
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej Szrul
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 173.795,34 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 651,70 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 383/19
Amtsgericht Hamburg, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 383/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139496 eingetragenen M.S. Abbruch-Abriss UG (haftungsbeschränkt), Schloßmühlendamm 34, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Andrzej Szrul,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 01.11.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2.200,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 408 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis oder die Schlussrechnung zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67c IN 383/19
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2025
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