Die Buchhaltung und ein Büroservice, sowie die Durchführung von Kontrollen von Kunststoffteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Accounting Office GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgte in mehreren Etappen mit Fristen bis zum 23.04.2024, 14.10.2025 und 27.0ielle. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Klaus Maier hat seinen Vergütungsantrag eingereicht und die Vergütung sowie die Auslagen wurden festgesetzt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 157.841,24 EUR steht ein Betrag von 64.419,48 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins inklusive der Erörterung der Schlussrechnung und der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis einschließlich 17.04.2026 gesetzt. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 157.841,24 EUR steht ein Betrag von 64.419,48 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Klaus Maier, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 112.025,12 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %. Er macht geltend, dass erheblicher Mehraufwand durch umfangreiche Anfechtungshandlungen entstanden ist.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.01.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt. Der Insolvenzverwalter hatte hier großen Mehraufwand, der nicht durch eine entsprechende Massemehrung ausgeglichen wurde. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Klaus Maier, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 113.920,13 EUR auszugehen. Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen/pauschal in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermin…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
Der (vorläufige) Insolvenzverwalter hat…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
Der (vorläufige) Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag eingereicht. Verfahrensbeteiligte können bis zum 20.02.2026 den Antrag beim Insolvenzgericht einsehen oder zur Einsicht anfordern und Stellungnahmen abgeben.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.03.2024 nac…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 01.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.08.2025 nac…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 27.08.2025
Originalbekanntmachung
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1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.11.2025 nac…
1 IN 96/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS Accounting Office GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 22, 78054 Villingen-Schwenningen, vertreten durch die Geschäftsführerin Michaela Stanojevic
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717886
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 26.11.2025
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