Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 111326
EUID
DEP3101.HRA111326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
14/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
14.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Aurich (HRA 111326) geführt, die Zuständigkeit für die Aufhebung lag beim Amtsgericht Bremen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Phoenix Cruiser Bereederungs Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dietrich Hermann Walter Schulz und Susanne Meyer. Gegen die Entscheidung der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
517 IN 14/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG, c/o Fa.Liberty One Shipmanagement GmbH&Co.KG, Domshof 22, 28195 Bremen (AG Aurich, HRA 111326), vertr. d.: 1. Phoenix Cruiser Bereederungs Verwaltungs GmbH, c/o Susanne Meyer, Möllner Str. 39, 23909 Ratzeburg, (pe…
517 IN 14/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "PHOENIX CRUISER" Schiffahrts GmbH & Co. KG, c/o Fa.Liberty One Shipmanagement GmbH&Co.KG, Domshof 22, 28195 Bremen (AG Aurich, HRA 111326), vertr. d.: 1. Phoenix Cruiser Bereederungs Verwaltungs GmbH, c/o Susanne Meyer, Möllner Str. 39, 23909 Ratzeburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dietrich Hermann Walter Schulz, Lortzingstraße 5, 26789 Leer (Ostfriesland), (Geschäftsführer), 1.2. Susanne Meyer, Möllner Straße 39, 23909 Ratzeburg, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 14.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.