Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSB Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westkamp 1, 44309 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 32764
EUID
DER2402.HRB32764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 101/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Antragseingang
07.08.2025
Eröffnung
30.12.2025 , 11:13 Uhr
Berichtigung Beschluss
13.01.2026
Forderungsanmeldefrist
17.02.2026
Niederschrift Unterlagen
02.03.2026
Berichtstermin
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Geschäftsführung und Vertretung der MSB GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSB Verwaltungs GmbH ist am 30.12.2025 um 11:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 07.08.2025 bei Gericht eingegangen. Ursprünglich war keine Verwalterin ernannt worden, jedoch wird der Beschluss über die Eröffnung vom 30.12.2025 durch Berichtigung vom 13.01.2026 dahingehend korrigiert, dass zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Nada Nasser ernannt worden ist. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.03.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen werden ab dem 02.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32764 eingetragenen MSB Verwaltungs GmbH, Westkamp 1, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schüschke, Sunthoffstr. 17, 44143 Do…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 101/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32764 eingetragenen MSB Verwaltungs GmbH, Westkamp 1, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schüschke, Sunthoffstr. 17, 44143 Dortmund
wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 30.12.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass zur Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund ernannt worden ist.
251 IN 101/25
Amtsgericht Dortmund, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 101/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32764 eingetragenen MSB Verwaltungs GmbH, Westkamp 1, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schüschke, Sunthoffstr. 17, 44143 Dortmund
Geschäftszweig: die…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 101/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32764 eingetragenen MSB Verwaltungs GmbH, Westkamp 1, 44309 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schüschke, Sunthoffstr. 17, 44143 Dortmund
Geschäftszweig: die Geschäftsführung und Vertretung der MSB GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2025, um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Z. Insolvenzverw. wird ernannt .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO b. Insolvenzverw. anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverw. unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an d. Insolvenzverw..
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht d. Insolvenzverw. werden spätestens ab dem 02.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der/Die Insolvenzverwalter/in wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 101/25
Dortmund, 30.12.2025
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