Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSJ Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 194961
EUID
DEK1101.HRB194961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 222/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Michael Scholz
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 350 16 90
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.06.2026 , 12:43 Uhr
Aufhebung
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSJ Logistik GmbH wurde beim Amtsgericht Hamburg eingeleitet. Am 16.06.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt, wodurch Verfügungsbeschränkungen wirksam wurden und Rechtsanwalt Christian Michael Scholz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Da das Verfahren mangels Masse abgewiesen worden ist, sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 26.06.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 222/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSJ Logistik GmbH, Überführungen von Fahrzeugen und der Transport, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg (AG Hamburg, HRB 194961), vertr. d.: Simon-Norbert Müller ist am 16.06.2026 um 12:43 Uhr die vorläufige Verwaltung…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 222/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSJ Logistik GmbH, Überführungen von Fahrzeugen und der Transport, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg (AG Hamburg, HRB 194961), vertr. d.: Simon-Norbert Müller ist am 16.06.2026 um 12:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Michael Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 350 16 90 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 222/26
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67g IN 222/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSJ Logistik GmbH, Überführungen von Fahrzeugen und der Transport, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg (AG Hamburg, HRB 194961), vertr. d.: Simon-Norbert Müller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.06.2026 ma…
67g IN 222/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MSJ Logistik GmbH, Überführungen von Fahrzeugen und der Transport, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg (AG Hamburg, HRB 194961), vertr. d.: Simon-Norbert Müller, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 16.06.2026 sind am 26.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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