Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schlebener Ring 4, 04769 Mügeln
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 9737
EUID
DEU1308.HRB9737
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1217/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
17.04.2024
Frist zur Stellungnahme
31.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung der Vertrieb und die Wartung von Sondermaschinen, Fensterbauvorrichtungen, Hallen- und Dachkonstruktionen und komplette Werkstattausrüstungen für Fensterbaubetriebe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Heinze. Das Amtsgericht Leipzig hat angeordnet, dass der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden sowie der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wird. Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, schriftlich Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 31.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis und weitere Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 230.873,72 EUR zu berücksichtigen sind, während eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 17.04.2024 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1217/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH, Schlebener Ring 4, 04769 Mügeln, Amtsgericht Leipzig , HRB 9737
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Heinze
- wird der Schlusstermin und das weitere Ve…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1217/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH, Schlebener Ring 4, 04769 Mügeln, Amtsgericht Leipzig , HRB 9737
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Heinze
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 31.05.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 230.873,72 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1217/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH, Schlebener Ring 4, 04769 Mügeln, Amtsgericht Leipzig , HRB 9737
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Heinze
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1217/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSM Maschinen-Stahl-Metallbaugesellschaft mbH, Schlebener Ring 4, 04769 Mügeln, Amtsgericht Leipzig , HRB 9737
vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Heinze
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 17.04.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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