Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Kassel hat angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH wurde durch das Amtsgericht Kassel behandelt. Im Antragsverfahren ist am 07.08.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eliza Kryc bestellt. Die Schuldner de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH wurde durch das Amtsgericht Kassel behandelt. Im Antragsverfahren ist am 07.08.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eliza Kryc bestellt. Die Schuldner der Antragsgegnerin wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Später wurde im Rahmen des Verfahrens die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 18.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 187/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, GF der MTK Bauunternehmen GmbH, Im Windenfeld 13, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich an…
666 IN 187/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, GF der MTK Bauunternehmen GmbH, Im Windenfeld 13, 34134 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 187/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, (Geschäftsführer), ist am 07.08.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden…
666 IN 187/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, (Geschäftsführer), ist am 07.08.2024 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 187/24 e: Über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35…
666 IN 187/24 e: Über das Vermögen der MTK Bauunternehmen GmbH, Guntershäuser Straße 5, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 17981), vertr. d.: Georgios Maragkozidis, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.11.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 666 IN 222/24 verbunden. Das Verfahren 666 IN 187/24 e führt.
Amtsgericht Kassel, 01.10.2024
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