Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTM Metalltechnik Michelau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Coburg HRB 2274
EUID
DED4401V.HRB2274
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
15385-R22-0381
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Adresse
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 7660080
E-Mail
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.01.2025
Aufhebung Eigenverwaltung
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTM Metalltechnik Michelau GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet, deren Aufhebung mit Ablauf des 30.04.2025 beschlossen wurde. Der Sachwalter hat am 09.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt worden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 15385-R22-0381
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird mit Ablauf des 30.04.2025 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7660080, Fax: +49 (911) 7660081400
nuernberg@schwartz.in
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rech…
IN 2/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 15385-R22-0381
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hat der Sachwalter am 09.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.01.2025
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