Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 756353
EUID
DEB8534.HRB756353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
13 IN 403/18
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
01.09.2026
Widerspruchsfrist
01.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der bis zum 01.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können den Forderungsanmeldungen bis zum 01.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen. Ein Widerspruch per einfacher E-Mail ist nicht wirksam. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
13 IN 403/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH, Michael-Becker-Straße 11, 73235 Weilheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Salinski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 756353
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:…
13 IN 403/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH, Michael-Becker-Straße 11, 73235 Weilheim, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Salinski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 756353
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Textildruckerzeugnissen
|
1. Die Prüfung der bis 01.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51-53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.