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Insolvenzprofil
Muschel GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 17347
EUID
DEM1201.HRA17347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 90/19 M-6-6
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Beschluss
14.04.2025
Einspruchsfrist
02.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluss die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts festsetzen lassen. Der endgültige Insolvenzverwalter, Dr. Robert Schiebe, hat die Schlussunterlagen eingereicht. Die Verwertung der In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts festsetzen lassen. Der endgültige Insolvenzverwalter, Dr. Robert Schiebe, hat die Schlussunterlagen eingereicht. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Insolvenzverwalter wurde für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 389.427,52 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 1.207.029,47 EUR sind zu berücksichtigen. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 02.06.2025 schriftliche Einwendungen bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Der Beschluss über die Zustimmung zur Schlussverteilung ist am 14.04.2025 ergangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 90/19 M-6-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347), vertr. d.: 1. Geula Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jack Geula, (Geschäftsführer), sind V…
810 IN 90/19 M-6-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347), vertr. d.: 1. Geula Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jack Geula, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 90/19 M-6-6 In dem Insolvenzverfahren Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern …
810 IN 90/19 M-6-6 In dem Insolvenzverfahren Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 02.06.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 389.427,52, abzüglich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 389.427,52, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 1.207.029,47 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 90/19 M-6-6, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 90/19 M-6-6: In dem Insolvenzverfahren Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347), vertr. d.: 1. Geula Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jack Geula, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverw…
810 IN 90/19 M-6-6: In dem Insolvenzverfahren Muschel GmbH & Co. KG, Homburger Landstraße 467 A, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 17347), vertr. d.: 1. Geula Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jack Geula, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 14.04.2025
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