Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Maximiliansplatz 14, 80333 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 115360
EUID
DED2601V.HRA115360
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
83 IN 19/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Hafenplatz 4, 48155 Münster
Telefon
0251/4888050
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.04.2024 , 10:56 Uhr
Eröffnung
05.09.2024 , 11:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2024
Berichtstermin
26.11.2024
Prüfungstermin
12.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 30.04.2024 um 10:56 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die KG durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MWS Digital Westfalen GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dr. Stefan Hainke ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG ist am 05.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 30.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG ist am 05.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 30.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 05.11.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.11.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Ein weiterer Termin von Bedeutung ist der 12.02.2025, an dem eine nachträglich angemeldete Forderung im schriftlichen Verfahren geprüft wird und Widersprüche eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter eingetragene MWS Digital Westfalen GmbH, Maximilianplatz 14, 80333 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Maximiliansplatz 4, 80333 München,
Geschäftszweig: -
ist am 30.04.2024, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
83 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 271542 eingetragene MWS Digital Westfalen GmbH, Maximiliansplatz 14, 80333 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövenstennweg 119 b, 22559 Hamburg,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 7 der Tabelle wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
83 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 19/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 115360 eingetragenen MWS Digital Westfalen GmbH & Co. KG, Maximiliansplatz 14, 80333 München, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 271542 eingetragene MWS Digital Westfalen GmbH, Maximiliansplatz 14, 80333 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövenstennweg 119 b, 22559 Hamburg,
Geschäftszweig: -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.09.2024, um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/4888050, Fax: 025148880510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
83 IN 19/24
Amtsgericht Münster, 05.09.2024
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