Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 19183
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MWS Werke Westfalen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 19183
EUID
DER2707.HRB19183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
83 IN 12/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.04.2024 , 14:21 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2024
Berichtstermin
03.09.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2024 , 09:00 Uhr
Stichtag schriftliche Abstimmung
30.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWS Werke Westfalen GmbH ist am 01.07.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 12.04.2024 bei Gericht eingegangen war. Im Vorfeld waren am 12.04.2024 um 14:21 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 10.05.2024 ist Rechtsanwalt Stephan Michels als Sonderinsolvenzverwalter für spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit Umlageschlüsseln und Aufwendungen bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 12.08.2024. Am 01.07.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich Berichts- und Prüfungstermin, ist für den 03.09.2024 angesetzt. Zudem sind nachträglich angemeldete Forderungen (lfd. Nr. 55 bis 61) geprüft worden, wobei der Prüfungsstichtag der 12.02.2026 ist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWS Werke Westfalen GmbH wurde am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 12.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am selben Tag ist d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MWS Werke Westfalen GmbH wurde am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 12.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am selben Tag ist das Verfahren durch Eröffnungsbeschluss eingeleitet worden. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Eine Forderungsanmeldefrist bis zum 12.08.2024 wurde gesetzt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 03.09.2024 angesetzt worden. Am 03.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zudem ist Rechtsanwalt Stephan Michels zum Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung von Bemessungsgrundlagen und Umlageschlüsseln bestellt worden. Ein weiterer Termin für eine schriftliche Abstimmung über einen Sozialplan ist am 30.09.2024 als Stichtag festgelegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
Vermerk: Die Forderung lfd. Nr. 59 ist offenbar rechtzeitig angemeldet. Eine Gebühr für eine nachträgliche Forderungsprüfung ist insoweit nicht zu erheben; vgl. auch Seite 2 des Antrages des Insolvenzverwalters vom 9.1.2026.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
Vermerk: Die Forderung lfd. Nr. 59 ist offenbar rechtzeitig angemeldet. Eine Gebühr für eine nachträgliche Forderungsprüfung ist insoweit nicht zu erheben; vgl. auch Seite 2 des Antrages des Insolvenzverwalters vom 9.1.2026.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 55 bis 61 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klöve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
ist am 12.04.2024, um 14:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klöve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster z. Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Bemessungsgrundlagen und die Umlageschlüssel von weiterzuleitenden Aufwendungen der Schuldnerin gegenüber der
- MWS Werke Westfalen-NDS GmbH & Co KG
- MWS Digital Westfalen GmbH & Co KG
- MWS Werksverkauf Westfalen GmbH
- hülsta Deutschland GmbH & Co KG
- SLC-Service Logistik Company GmbH
zu prüfen und einer Weiterberechnung zuzustimmen oder der Weiterberechnung zu widersprechen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
ist am 01.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
wird …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster, Telefon: 0251/4888050, Fax: 025148880510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 03.09.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu dem am 1.7.2024 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs Hülsta abgeschlossenen Sozialplan. Der Sozialplan enthält u.a. die Regelung, dass die Vereinbarung unter die aufschiebende Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung gestellt ist. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 21.08.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte überdies klar und eindeutig erkennen lassen, ob die angedachte Rechtshandlung die Zustimmung erhält oder abgelehnt wird.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19183 eingetragenen MWS Werke Westfalen GmbH, Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Hainke, Klövensteenweg 119 b, 22559 Hamburg
wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Bemessungsgrundlagen und die Umlageschlüssel von weiterzuleitenden Aufwendungen der Schuldnerin gegenüber der
- MWS Werke Westfalen-NDS GmbH & Co KG
- MWS Digital Westfalen GmbH & Co KG
- MWS Werksverkauf Westfalen GmbH
- hülsta Deutschland GmbH & Co KG
- SLC-Service Logistik Compan GmbH
zu prüfen und einer Weiterberechnung zuzustimmen, oder der Weiterberechnung zu widersprechen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
83 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 20.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.