Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MY CASTLE Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Boxgraben 2-4, 52064 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 19344
EUID
DER3101.HRB19344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 153/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Lange
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Jülicher Str. 215, 52070 Aachen
Termine & Fristen
Antragseingang
25.07.2025
Gutachtenerstellung
27.11.2025
Beschluss
16.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist - der Betrieb einer Bauunternehmung - die Montage und Demontage von Fenstern, Türen und Wintergärten - Abbrucharbeiten und Hochbau - der Handel mit Baumaterialien - der Im- und Export von Waren aller Art, sofern nicht im Einzelfall erlaubnispflichtig. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, sie darf sich auch an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat den am 25.07.2025 eingegangenen Antrag der AOK Rheinland/Hamburg auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MY CASTLE Bauunternehmung GmbH mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellung des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Carsten Lange vom 27.11.2025. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 153/25
92 IN 153/25
AMTSGERICHT AACHEN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland/Hamburg, Wanheimer Straße 72, 40468 Düsseldorf
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19344 eingetragene MY CASTLE Bauunternehmung GmbH, Boxgra…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 153/25
92 IN 153/25
AMTSGERICHT AACHEN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland/Hamburg, Wanheimer Straße 72, 40468 Düsseldorf
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19344 eingetragene MY CASTLE Bauunternehmung GmbH, Boxgraben 2-4, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Okkan Basegmez,
- Schuldnerin -
wird der am 25.07.2025 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Carsten Lange, Jülicher Str. 215, 52070 Aachen vom 27.11.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Aachen, 16.01.2026
Amtsgericht
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