Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heerstr. 2, 40227 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 99177
EUID
DER1101.HRB99177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 213/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Fink
Adresse
Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
16.02.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.03.2024
Berichtstermin
11.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
11.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Fahrschule, die Ausbildung von Fahrschülern, die Verwaltung und Betreuung von anderen Fahrschulen sowie die Beteiligung an anderen Fahrschulen. Ferner die Vermittlung von Fahrlehrern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt) ist am 16.02.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 504 IN 213/23 und 504 IN 181/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Paul Fink ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.03.2024. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind am 11.04.2024 um 11:00 Uhr angesetzt. Am 08.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 07.07.2026 festgelegt, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.02.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 504 IN 213/23 und 504 IN 181/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.04.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,im Ganzen
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 213/23
Düsseldorf, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
ist am 08.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 213/23
Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 213/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.05.2026
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