Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MyGreenz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Harburger Ring 21, 21073 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 140192
EUID
DEK1101.HRB140192
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 335/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dominik Montag
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Ballindamm 38, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.10.2025 , 17:38 Uhr
Aufhebung
19.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MyGreenz UG (haftungsbeschränkt) sind am 28.10.2025 um 17:38 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Dominik Montag als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügung über Vermögensgegenstände der Schuldnerin bedarf fortan der Zustimmung des Verwalters, zudem wurde ein Zahlungsverbot für Drittschuldner sowie ein Unterlassung der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin angeordnet. Am 19.02.2026 sind die am 28.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden. Im selben Zeitraum, am 19.02.2026, ist der am 27.10.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
sind die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 408 eingesehen werden.
67g IN 335/25
Amtsgericht Hamburg, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
sind die am 28.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 19.02.2026 aufgehoben worden.
67g IN 335/25
Amtsgericht Hamburg, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
ist der am 27.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 22.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 19.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67g IN 335/25
Amtsgericht Hamburg, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 335/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragenen MyGreenz UG (haftungsbeschränkt), Harburger Ring 21, 21075 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Westermann
Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
ist am 28.10.2025, um 17:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 335/25
Amtsgericht Hamburg, 28.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.