Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
n2intelligt concepts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bahnhofstr. 35, 01259 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 32818
EUID
DEU1104.HRB32818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 687/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsprüfung
19.12.2025
Widerspruchsfrist Gläubigerversammlung
27.04.2026
Einstellung
06.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Durchführung von Ladenbau und Innenausbau, Planung von Einfamilienhäusern sowie der Handel und Vertrieb derselben
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH ist am 14.06.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die abschließende Gläubigerversammlung und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt wurden. Der Insolvenzverwalter hat eine Schlussrechnung vorgelegt; zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung, es sind jedoch Forderungen von 65.725,79 EUR zu berücksichtigen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 12.01.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 06.05.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 27.04.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 65.725,79 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung - unter Beachtung der Verteilungsreihenfolge gem. § 207 Abs. 3 InsO - aus der Masse zu entnehmen, soweit diese dafür ausreicht.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 14.06.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.08.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 1.136,31 EUR.
Die Regelvergütung liegt unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung. Es wurde daher gemäß § 2 Abs. 2 InsVV die Mindestvergütung für Forderungsanmeldungen von 11 Gläubigern festgesetzt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 18 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverw…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 23.02.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 3200,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 06.05.2026 gemäß § 21…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 06.05.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnliche…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 687/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der n2 intelligent concepts GmbH, Bahnhofstraße 35, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32818
vertreten durch den Geschäftsführer Niko Neumann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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