Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NA-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hüller Str. 63, 44866 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17499
EUID
DER2201.HRB17499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 444/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Budnik
Adresse
Viktoriastr. 10, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Antragseingang
27.05.2024
Eröffnung
16.06.2025 , 17:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.08.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
27.08.2025
Prüfungstermin
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Baubereich, insbesondere im Bereich des Innenausbaus, der Außendämmung, des Außen- und Innenputzes sowie die Bausanierung sowie die Errichtung schlüsselfertiger Gebäude. 2 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte auszuüben, den GeschMtsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte zu unternehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar als dienlich erscheinen. 3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten,
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 16.06.2025 um 17:28 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NA-Bau GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 27.05.2024 von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Andreas Budnik ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 18.08.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 15.09.2025 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 15.09.2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 444/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17499 eingetragenen NA-Bau GmbH, Hüller Str. 63, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hivzi Sadiku, Hüller Str. 63, 44866 Bochum
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstle…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 444/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17499 eingetragenen NA-Bau GmbH, Hüller Str. 63, 44866 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hivzi Sadiku, Hüller Str. 63, 44866 Bochum
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Baubereich
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.06.2025, um 17:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Budnik, Viktoriastr. 10, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.09.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 444/24
Bochum, 16.06.2025
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